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Slogan
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... denn Datenschutz ist Vertrauenssache!

Gesetzliche Grundlagen

Artikel 1 - Absatz 2 DSGVO

Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten
natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf
Schutz personenbezogener Daten.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt für ALLE Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben oder ihre Waren und Dienstleistungen in der EU anbieten. Sie alle müssen die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen. Dies gilt unabhängig von

  • der Unternehmensgröße
  • der Mitarbeiterzahl
  • der Produkte oder Dienstleistungen
  • der Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Einige Punkte darf jedes EU-Land ergänzend zu den Regelungen der EU-DSGVO selbst regeln, solange die nationale Vorschrift die Forderungen der DSGVO nicht aushebelt.

So regelt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F.) unter anderem, wann deutsche Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Dies ist u.a. der Fall, wenn das Unternehmen

  • in der Regel
  • mindestens zwanzig Personen
  • ständig
  • mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten

beschäftigt.

Udis-Zert
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Zertifikat

gültig bis 03/2028

Hier können Sie die Gültigkeit überprüfen:
https://www.udis.de/guetesiegel/gueltigkeit-pruefen.html

Mitglied BvD
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BvD-Mitglied

Mitglied beim Berufsverband der Datenschutz­beauftragten Deutschlands e.V.,
seit August 2016 verpflichtet nach den Verbandskriterien.
Die Selbstverpflichtung ist derzeit gültig bis Ende August 2022.

BvD-Logo

Adresse-Startklar-Datenschutz
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Rose Müller | Bei der Kelter 5 | 74321 Bietigheim-Bissingen | kontakt[at]startklar-datenschutz[dot]de
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